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Die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide in Hessen sind ungenügend Damit ist Hessen im Vergleich mit den anderen Bundesländern Schlußlicht
2005 stand eine Gesetzesänderung letzmalig zur Debatte. Damals scheiterte der Gesetzentwurf zur Änderung an der SPD die zu Recht gegen eine Änderung war, da die CDU mit ihren marginalen Verbesserungsvorschlägen gleichzeitig ein Alleinstellungs-merkmal Hessens kassieren wollte, daß zu Verfassungsänderungen immer die Bürger das letzte Wort haben. Die jetzigen Pläne der Landesregierung sehen zwar keinen solchen Deal vor aber ihr Vorhaben bleibt weit hinter den Erwartungen der Bevölkerung zurück. Wenn eine Regierung von sich aus erkennt, daß sie ein Problem hat und dieses Problem als solches auch noch benennt, dann sollte die Lösung des Problems auch Wirkung zeigen können. Damit ist allerdings kaum zu rechnen, wenn man die Hürden in den deutschen Bundesländern vergleicht. Wenn ein Autofahrer merkt, daß er mit dem Fuß auf dem Bremspedal steht, dann genügt es ihm zwar den Bremsvorgang zu vermindern, doch in Fahrt kommt er nur wenn er den Fuß auf das Gaspedal setzt. Und wenn er andere überholen will, muß er mehr Gas als die anderen geben. Was heißt das für unseren Verein? Um in der Oberliga mitspielen zu können müssen die Voraussetzungen dazu erfüllt sein, um der Bildsprache zu bleiben. Die Hürden dürfen nicht höher sein, als die der drei Besten, das heißt wie Berlin, Hamburg und Bayern !!! Der DGB fordere seit Jahren unter anderem, die Unterschriftenzahl für den Antrag auf ein Volksbegehren auf 3.000 zu senken. Das Unterschriftenquorum für die Einleitung eines Volksbegehrens sollte von 20 auf 4 Prozent der Wahlberechtigten reduziert werden. Außerdem, so Körzell weiter, müsse die Frist zur Sammlung der Unterschriften auf mindestens acht Monate verlängert werden. Durch eine solche Regelung würde sich Hessen zum Vorreiter der Demokratie in Deutschland entwickeln. Maintal, 17.10.2010/hjp