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Kurzversion der Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen der Fraktionen der CDU/FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


  1. Version

Die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide in Hessen sind ungenügend Damit ist Hessen im Vergleich mit den anderen Bundesländern Schlußlicht

2005 stand eine Gesetzesänderung letzmalig zur Debatte. Damals scheiterte der Gesetzentwurf zur Änderung an der SPD die zu Recht gegen eine Änderung war, da die CDU mit ihren marginalen Verbesserungsvorschlägen gleichzeitig ein Alleinstellungs-merkmal Hessens kassieren wollte, daß zu Verfassungsänderungen immer die Bürger das letzte Wort haben. Die jetzigen Pläne der Landesregierung sehen zwar keinen solchen Deal vor aber ihr Vorhaben bleibt weit hinter den Erwartungen der Bevölkerung zurück. Wenn eine Regierung von sich aus erkennt, daß sie ein Problem hat und dieses Problem als solches auch noch benennt, dann sollte die Lösung des Problems auch Wirkung zeigen können. Damit ist allerdings kaum zu rechnen, wenn man die Hürden in den deutschen Bundesländern vergleicht. Wenn ein Autofahrer merkt, daß er mit dem Fuß auf dem Bremspedal steht, dann genügt es ihm zwar den Bremsvorgang zu vermindern, doch in Fahrt kommt er nur wenn er den Fuß auf das Gaspedal setzt. Und wenn er andere überholen will, muß er mehr Gas als die anderen geben. Was heißt das für unseren Verein? Um in der Oberliga mitspielen zu können müssen die Voraussetzungen dazu erfüllt sein, um der Bildsprache zu bleiben. Die Hürden dürfen nicht höher sein, als die der drei Besten, das heißt wie Berlin, Hamburg und Bayern !!! Der DGB fordere seit Jahren unter anderem, die Unterschriftenzahl für den Antrag auf ein Volksbegehren auf 3.000 zu senken. Das Unterschriftenquorum für die Einleitung eines Volksbegehrens sollte von 20 auf 4 Prozent der Wahlberechtigten reduziert werden. Außerdem, so Körzell weiter, müsse die Frist zur Sammlung der Unterschriften auf mindestens acht Monate verlängert werden. Durch eine solche Regelung würde sich Hessen zum Vorreiter der Demokratie in Deutschland entwickeln. Maintal, 17.10.2010/hjp


Diskussionen

  • MatthiasK ist dagegen
    0

    Mir gefällt diese Art der Stellungnahme nicht, weil sie von der Qualität her den Äußerungen der Parteipolitiker ähnelt und viel Vergangenheit aufwärmt.

    Daher schlage ich folgendes vor:

    Mehr Demokratie e.V. hat mehr als zwanzig Jahre lang Volksinitativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf kumunaler Ebene und auf Ebene der Bundesländer beobachtet, untersucht und begleitet. Wir verfügen über einen umfangreichen Schatz an Erfahrungen und Studien zum Thema Direkte Demokratie. In vielen Bundesländern sind nicht zuletzt auf Anregungen von MD hin Verfahren eingeführt und verbessert worden. Daher sind uns die Bedingungen, zu denen die Bürgerbeteiligung tatsächlich praktisch lebt - und auch die, die die Beteiligung abtöten - , so gut bekannt, wie kaum einer anderen gesellschaftlichen Institution. Gerade aus den Erfahrungen mit Volksbegehren und Volksentscheiden in anderen Ländern können wir folgendes für Hessen sagen: Gelebte direkte Demokratie wird es geben, wenn die .... Und nun kommt im wesentlichen das, was z. B. Markus in seinem Hessen-Newsletter wie folgt schreibt: Wir fordern für Hessen auf Landesebene - die Senkung des Unterschriften-Quorums für einen Antrag auf Volksbegehren von 3 auf unter 1 Prozent - die Senkung des Unterschriften-Quorums bei Volksbegehren von 20 auf 5 Prozent - die Zulassung der freien Unterschriftensammlung sowie eine Verlängerung der Sammelfrist bei Volksbegehren von 2 Wochen auf 8 Monate - die Zulassung von Volksbegehren zu finanzwirksamen Gesetzen Oder alternativ die Formulierung von Eckhard - siehe separaten Vorschlag ( ich weiß nicht, warum der nicht hier auftaucht).

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